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Ausschreibungen

Als öffentlicher Auftraggeber ist der Landkreis Vechta den Bestimmungen des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene verpflichtet. Demnach werden alle Vergabeverfahren nach den folgenden Prinzipien ausgeführt:

  • Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • Pflicht zur Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung
  • Transparenzgebot
  • Wettbewerbsgrundsatz 

Je nach Bedarfsermittlung können Waren, Dienstleistungen, Planungen und/oder Bauleistungen durch den Landkreis Vechta ausgeschrieben werden. Die Zentrale Vergabestelle führt das Vergabeverfahren durch, wenn ein bestimmter Beschaffungsbetrag überschritten wird. 

Durchs Anklicken des Titels gelangen Sie zum Deutsches Ausschreibungsblatt aus dem Sie weitere Informationen und Details zu der einzelnen Vergabe einsehen, sowie die Vergabeunterlagen herunterladen.

Bitte beachten Sie die Fristsetzung zur Angebotsabgabe, siehe Enddatum.

Sofern Sie ein Angebot zur Vergabe abgeben möchten, ist eine Registrierung auf der Internetplattform des Deutschen Ausschreibungsblatt erforderlich. 

Ihre Ansprechperson:

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